Bearbeitungsgebühr für Privatkredite unzulässig - Jetzt Geld zurückfordern

Bearbeitungsgebühren für Ratenkredite sind unzulässig  und können von den Bankkunden zurückverlangt werden !

 

Von den Kreditinstituten werden bei Verbraucherdarlehen regelmäßig Bearbeitungsgebühren in Höhe von zwei bis drei Prozent des Nettodarlehensbetrages in Rechnung gestellt und in den Kreditverträgen auch ausgewiesen. Das OLG Dresden hatte bereits mit Urteil vom 29.09.11 (Aktenzeichen: 8 U 146/10) festgestellt, dass eine derartige Gebühr nicht berechnet werden darf. Die Bearbeitung eines Kreditantrags stelle keine Leistung für den Kunden dar, sondern erfolge im eigenen Interesse der Bank. Gegen dieses Urteil war von der beklagten Bank Revision eingelegt worden, so das es bislang nicht rechtskräftig geworden war. Der BGH hat am 20.08.12 mitgeteilt, dass die die Bank die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgenommen habe. Damit ist das Urteil des OLG Dresden endgültig rechtskräftig geworden.

 

Betroffenen Kunden ist zu empfehlen, dass sie sich an ihr Geldinstitut wenden und die Gebühr, zzgl. Zinsen zurückverlangen. Dies sollte schriftlich und unter angemessener Fristsetzung (14 Tage) erfolgen. Die Verjährungsfrist für diesen Anspruch beträgt in der Regel drei Jahre.

"Ich würde alles noch einmal so machen, wie ich es getan habe. Bis auf eine Ausnahme: Ich würde früher bessere Berater suchen."
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