
- Abmahnung wegen Filesharing
- Insolvenzrechtsreform - schnellere Restschuldbefreiung für zahlungskräftige Schuldner
- AG Berlin Wedding - Lärmbelästigung vom Nachbargrundstück - Vermieter muss für Unterlassung sorgen
- BGH: Heizkostenabrechnung nach Abflussprinzip unzulässig; Vermieter muss nach tatsächlichem Verbrauch abrechnen
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Neben einem Höchstmaß an Engagement lege ich besonderen Wert auf Kostentransparenz. Fragen zu den Kosten meiner Tätigkeit beantworte ich Ihnen daher jederzeit gern. Wenn ich Sie gegenüber Dritten oder vor Gericht vertrete, richten sich die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für die genaue Höhe der Gebühren kommt es auf den Wert der Angelegenheit ("Streitwert" oder "Gegenstandswert") und die konkrete Tätigkeit des Rechtsanwalts (außergerichtliche Vertretung, Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren, Mitwirkung an einem Vergleich, etc.) an. Der Umfang der Tätigkeit - und damit die Höhe der Kosten - kann aber nicht immer bei der Übernahme des Mandates exakt vorhergesagt werden. Zu Beginn eines gerichtlichen Verfahrens kann naturgemäß nicht gesagt werden, ob es zu einem Urteil kommt, oder die Parteien sich im Laufe der Auseinandersetzung doch noch einigen und ein Vergleich geschlossen wird. Die Kosten sind in beiden Fällen aber unterschiedlich. Eine annähernde Einschätzung der entstehenden Kosten kann ich Ihnen aber jederzeit gern mitteilen. |
"Ich würde alles noch einmal so machen, wie ich es getan habe. Bis auf eine Ausnahme: Ich würde früher bessere Berater suchen." |