Rechtsanwalt Stephan Bartels Kanzlei

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Rechtsanwaltskanzlei Stephan Bartels Koopstrasse 20, 20144 Hamburg

Telefon(0 40) 480 678 - 0
Fax(0 40) 480 678 - 48
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Kosten

Neben einem Höchstmaß an Engagement lege ich besonderen Wert auf Kostentransparenz. Fragen zu den Kosten meiner Tätigkeit beantworte ich Ihnen daher jederzeit gern.

Das Angebot einer kostenlosen Erstberatung oder "Dumpingpreise" (z.B. "Erstberatung für € 25,00") werden Sie bei mir vergeblich suchen. Unter diesen Voraussetzungen kann nach meiner Auffassung der Beruf des Rechtsanwalts nicht sachgerecht ausgeübt werden. Das nach dem jeweiligen Zeitaufwand angemessene Honorar müsste dann zwangsläufig an anderer Stelle vom Rechtsanwalt verdient werden. Hierdurch würde die Gefahr einer ausschließlich gebührenorientierten Beratung bzw. Interessenvertretungen geschaffen, weil der Anwalt zwingend darauf angewiesen wäre, auch nach der Erstberatung weiteres Geld mit dem Mandanten zu verdienen und zwar auch dann, wenn sämtliche Fragen im Rahmen einer ausführlichen Erstberatung optimal beantwortet werden können und eine weitergehende Vertretung oder gar eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht ratsam wäre. Derartiges Vorgehen widerspricht meiner Auffassung von meinem Beruf.

Die Höhe meines Honorars richtet sich nach der Art meiner Tätigkeit (Beratung, Vertragsgestaltung, Vertretung, Prozeßführung), dem erforderlichen Zeitaufwand, der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit für Sie und der Schwierigkeit der Materie. Eine Erstberatung (ca. 1 Std.) im Bereich "Privatinsolvenz" kostet z.B. € 80,00, im Bereich "Ehe u. Familienrecht" erhalten Sie eine umfassende Erstberatung ab € 125,00 und im Gesellschaftsrecht rechne ich eine Beratungsstunde mit € 175,00 ab. Das Honorar umfasst die Beantwortung aller für Sie relevanten Fragen, sowie die schriftliche Zusammenfassung des Gespräches. Die eine oder andere Nachfrage per Telefon oder Email ist ebenfalls in dem vereinbarten Honorar enthalten.

Wenn ich Sie gegenüber Dritten oder vor Gericht vertrete, richten sich die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für die genaue Höhe der Gebühren kommt es auf den Wert der Angelegenheit ("Streitwert" oder "Gegenstandswert") und die konkrete Tätigkeit des Rechtsanwalts (außergerichtliche Vertretung, Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren, Mitwirkung an einem Vergleich, etc.) an. Der Umfang der Tätigkeit - und damit die Höhe der Kosten - kann aber nicht immer bei der Übernahme des Mandates exakt vorhergesagt werden. Zu Beginn eines gerichtlichen Verfahrens kann naturgemäß nicht gesagt werden, ob es zu einem Urteil kommt, oder die Parteien sich im Laufe der Auseinandersetzung doch noch einigen und ein Vergleich geschlossen wird. Die Kosten sind in beiden Fällen aber unterschiedlich. Eine annähernde Einschätzung der entstehenden Kosten kann ich Ihnen aber jederzeit gern mitteilen.

Bitte zögern Sie nicht, die Kosten meiner Tätigkeit vor Mandatserteilung zu erfragen.

 

"Ich würde alles noch einmal so machen, wie ich es getan habe. Bis auf eine Ausnahme: Ich würde früher bessere Berater suchen."
Aristoteles Onassis