Rechtsanwalt Stephan Bartels Rechtsgebiete

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Rechtsanwaltskanzlei Stephan Bartels Koopstrasse 20, 20144 Hamburg

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Markenrecht

Die Wahl des richtigen Namens trägt zu einem erheblichen Teil zum Erfolg einer Ware oder Dienstleistung bei. Die einmal gewählte Bezeichnung sollte daher noch vor dem Markteintritt rechtzeitig vor Mibrauch durch Dritte geschützt werden. Dieser Schutz kann durch die Eintragung einer Wort-/Bild-Marke beim Deutschen Marken und Patenamt erreicht werden. Aber Vorsicht: Das DPMA prüft nicht, ob bereits vorrangige Rechte von Dritten eingetragen worden sind. Sie sollten daher in jedem Fall vorab eine Markenrecherche durchführen. Anderenfalls, wenn durch Ihre Eintragung ältere Markenrechte Dritter verletzt werden, können Ihnen nicht unerhebliche Kosten im Zusammenhang mit der Einleitung eines Widerspruchsverfahrens durch den Inhaber der älteren Marke entstehen.

Sie möchten wissen ob Sie eine bestimmte Bezeichnung für Ihr Unternehmen oder eine Ware/Dienstleistung verwenden dürfen und wie Sie diese Bezeichnung in Deutschland, Europa oder Weltweit schützen können.

Dritte verwenden eine Bezeichnung die eigentlich Ihnen zusteht und Sie möchten hiergegen vorgehen. Gern stehe ich Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Markenrecht zur Verfügung.

 

"Ich würde alles noch einmal so machen, wie ich es getan habe. Bis auf eine Ausnahme: Ich würde früher bessere Berater suchen."
Aristoteles Onassis