Rechtsanwalt Stephan Bartels Rechtsgebiete

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Rechtsanwaltskanzlei Stephan Bartels Koopstrasse 20, 20144 Hamburg

Telefon(0 40) 480 678 - 0
Fax(0 40) 480 678 - 48
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Einvernehmliche Scheidung

 

Die Liebe ist verflogen aber einen Rosenkrieg soll es nicht geben.

 

Sie und Ihr Ehegatte möchten sich scheiden lassen und sind sich über die wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Scheidung einig.


Dann stehe ich Ihnen beiden gern als "gemeinsamer Anwalt" zur Verfügung. Im Scheidungsverfahren vertrete ich nach Ihrer Wahl einen von Ihnen beiden. Der andere Ehegatte braucht im Verfahren nicht anwaltlich vertreten zu sein. Für Fragen zum Verfahren stehe ich beiden Ehegatten zur Verfügung.

 

Wenn es ganz besonders schnell gehen soll, dann haben Sie hier die Möglichkeit, Online einen erfahrenen Scheidungsanwalt unkompliziert mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens zu beauftragen.



Jeden Tag. Zu jeder Zeit. Von Überall.

 

Ich stehe Ihnen natürlich auch gern persönlich für ein gemeinsames Kennenlern- und Beratungsgespräch zur Verfügung. Die Kosten der Scheidung erhöhen sich dadurch nicht. Einen Termin können Sie telefonisch oder per Email kurzfristig vereinbaren.

 

Ablauf

Sie laden das Antragsformular herunter, füllen es Online am Bildschirm aus, speichern die Datei und schicken Sie mir uns per Email zu.

 

Bildschirmformular

 

Die in dem Formular bezeichneten Anlagen können Sie wahlweise per Email, Fax oder Post an uns senden.

 

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich das Formular ausdrucken, es ausfüllen und per Fax (040/480 678 -0) oder E-mail gemeinsam mit den darin bezeichneten Anlagen zurücksenden.

 

Formular Scheidungsantrag (.pdf)

 

Nach Eingang des Formulars fertige ich den erforderlichen Scheidungsantrag, von dem Sie vorab einen Entwurf per Email zwecks Freigabe erhalten.


Nach Erteilung Ihrer Freigabe wird der Scheidungsantrag von mir beim zuständigen Familiengericht eingereicht.

Vom Gericht kommt die Aufforderung zur Zahlung der Gerichtskosten; erst nach Eingang dieses Betrages wird die Scheidung vom Gericht bearbeitet.


Ihr Ehegatte erhält vom Gericht eine Abschrift des Scheidungsantrags zugstellt und bekommt Gelegenheit zur Stellungnahme.

Beide Ehegatten erhalten vom Gericht einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenansprüche). Erst wenn diese Fragebögen ausgefüllt beim Gericht vorliegen geht das Verfahren voran.


Das Gericht berechnet den Versorgungsausgleich und setzt einen Termin für die Scheidung an.

Zum Scheidungstermin müssen beide Ehegatten erscheinen; bei einer Scheidung in Hamburg und Umgebung werden Sie vor Gericht von mir   vertreten; in anderen Bundesländern werde ich eine erfahrene Kollegin oder einen erfahrenen Kollegen mit der Terminsvertretung beauftragen.

Für Fragen und persönliche Beratung stehe ich jederzeit gern zur Verfügung.


Voraussetzungen
- Sie leben seit mindestens 10 Monaten von Ihrem Ehegatten getrennt;
- Einverständnis des anderen Ehegatten mit der Scheidung;
- Einigkeit beider Ehegatten bzgl. der Beibehaltung des gemeinschaftlichen Sorgerechts für eheliche Kinder;
- Fragen zur Ehewohnung, zum Hausrat, zum Unterhalt und zum Zugewinnausgleich sollen nicht gerichtlich geklärt werden;

Für eventuelle Fragen zu den oben genannten Punkten stehe ich Ihnen für ein Beratungsgespräch gern zur Verfügung.

Kosten

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, so kann die Scheidung kostengünstig, mit nur einem Rechtsanwalt, durchgeführt werden. Dabei werden von mir nur die unbedingt notwendigen Punkte bearbeitet werden. Bis auf den gesetzlich vorgesehenen Versorgungsausgleich bleiben die Folgesachen der Scheidung, für die der Anwalt weitere Gebühren berechnen darf, von vornherein ausgeklammert. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Gebühren (die von keinem Anwalt unterschritten werden dürfen!), d.h. die Kosten der Scheidung richten sich nach Ihrem aktuellen Einkommen (->Kosten der Scheidung). Hohe Stundensätze und schwer nachvollziehbare Kostenaufstellungen gibt es nicht.

Gern informiere ich Sie unverbindlich über die Höhe der Kosten für Ihre Scheidung.

Die Kosten einer Scheidung sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Wert der Angelegenheit (Gegenstands- oder Streitwert). Für Scheidungen beträgt dieser Wert das 3-fache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten. Der Gegenstandswert ist maßgeblich für die Höhe der Gerichtskosten und der Rechtsanwaltsgebühren. Für Gegenstandswerte bis zu einem Betrag von 40.000 EUR finden Sie die entsprechenden Beträge in der nachfolgenden Tabelle. Für darüber hinausgehenden Gegenstandswerte möchten Sie die Gebühren bitte telefonisch in meinem Büro erfragen.

 

Wert bis (€) Gerichtskosten RA-Gebühren
2.000 146,00 332,80
2.500 162,00 402,50
3.000 178,00 472,50
3.500 194,00 542,50
4.000 210,00 612,50
4.500 226,00 682,50
5.000 242,00 752,00
6.000 272,00 845,00
7.000 302,00 937,0
8.000 332,00 1.030,00
9.000 362,00 1.122,00
10.000 392,00 1.215,00
13.000 438,00 1.315,00
16.000 484,00 1.415,00
19.000 530,00 1.515,00
22.000 576,00 1.615,00
25.000 622,00 1.715,00
30.000 680,00 1.895,00
35.000 738,00 2.075,00
40.000 796,00 2.255,00



Die genannten Kosten verstehen sich zzgl. Pauschale für Post und Telekommunikation (ca. 20,00 €) sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Da die Kosten einer Scheidung gesetzlich festgelegt sind, kann eine Scheidung, die über das Internet eingeleitet wird, nicht günstiger sein, als wenn Sie persönlich zum Rechtsanwalt gehen. Den Rechtsanwälten ist es auch gesetzlich untersagt, die gesetzlichen Gebühren zu unterschreiten.
Unter Umständen besteht die Möglichkeit, das die Kosten Ihrer Scheidung ganz oder teilweise vom Staat übernommen werden (Verfahrenskostenhilfe). Hierzu ist ein entsprechender Antrag erforderlich, den Sie hier herunterladen können. Der Antrag, samt Anlagen, muss ausgefüllt und unterschrieben gemeinsam mit der Vollmacht bei mir eingehen. Der Antrag hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie bedürftig sind, also nicht über ausreichend eigenes Einkommen und/oder Vermögen verfügen, um die Kosten der Scheidung zu tragen. Ein Programm, mit dem Sie Ihre Aussichten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ermitteln können, finden Sie hier (www.pkh-fix.de).

 

 

 

 

 

 

 

"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!"
Bertolt Brecht