
| Telefon | (0 40) 480 678 - 0 |
| Fax | (0 40) 480 678 - 48 |
| mail@rechtsanwalt-bartels.de |
Einvernehmliche Scheidung
Die Liebe ist verflogen aber einen Rosenkrieg soll es nicht geben.
Sie und Ihr Ehegatte möchten sich scheiden lassen und sind sich über die wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Scheidung einig.
Wenn es ganz besonders schnell gehen soll, dann haben Sie hier die Möglichkeit, Online einen erfahrenen Scheidungsanwalt unkompliziert mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens zu beauftragen.
Ich stehe Ihnen natürlich auch gern persönlich für ein gemeinsames Kennenlern- und Beratungsgespräch zur Verfügung. Die Kosten der Scheidung erhöhen sich dadurch nicht. Einen Termin können Sie telefonisch oder per Email kurzfristig vereinbaren.
Ablauf Sie laden das Antragsformular herunter, füllen es Online am Bildschirm aus, speichern die Datei und schicken Sie mir uns per Email zu.
Die in dem Formular bezeichneten Anlagen können Sie wahlweise per Email, Fax oder Post an uns senden.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich das Formular ausdrucken, es ausfüllen und per Fax (040/480 678 -0) oder E-mail gemeinsam mit den darin bezeichneten Anlagen zurücksenden.
Formular Scheidungsantrag (.pdf)
Nach Eingang des Formulars fertige ich den erforderlichen Scheidungsantrag, von dem Sie vorab einen Entwurf per Email zwecks Freigabe erhalten.
Vom Gericht kommt die Aufforderung zur Zahlung der Gerichtskosten; erst nach Eingang dieses Betrages wird die Scheidung vom Gericht bearbeitet.
Beide Ehegatten erhalten vom Gericht einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenansprüche). Erst wenn diese Fragebögen ausgefüllt beim Gericht vorliegen geht das Verfahren voran.
Zum Scheidungstermin müssen beide Ehegatten erscheinen; bei einer Scheidung in Hamburg und Umgebung werden Sie vor Gericht von mir vertreten; in anderen Bundesländern werde ich eine erfahrene Kollegin oder einen erfahrenen Kollegen mit der Terminsvertretung beauftragen. Kosten Liegen die genannten Voraussetzungen vor, so kann die Scheidung kostengünstig, mit nur einem Rechtsanwalt, durchgeführt werden. Dabei werden von mir nur die unbedingt notwendigen Punkte bearbeitet werden. Bis auf den gesetzlich vorgesehenen Versorgungsausgleich bleiben die Folgesachen der Scheidung, für die der Anwalt weitere Gebühren berechnen darf, von vornherein ausgeklammert. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Gebühren (die von keinem Anwalt unterschritten werden dürfen!), d.h. die Kosten der Scheidung richten sich nach Ihrem aktuellen Einkommen (->Kosten der Scheidung). Hohe Stundensätze und schwer nachvollziehbare Kostenaufstellungen gibt es nicht. Die Kosten einer Scheidung sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Wert der Angelegenheit (Gegenstands- oder Streitwert). Für Scheidungen beträgt dieser Wert das 3-fache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten. Der Gegenstandswert ist maßgeblich für die Höhe der Gerichtskosten und der Rechtsanwaltsgebühren. Für Gegenstandswerte bis zu einem Betrag von 40.000 EUR finden Sie die entsprechenden Beträge in der nachfolgenden Tabelle. Für darüber hinausgehenden Gegenstandswerte möchten Sie die Gebühren bitte telefonisch in meinem Büro erfragen.
|
"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!" |