Internetrecht
Ein eigenes "Internetrecht" gibt es nicht.
Unter dem Begriff "Internetrecht" werden im allgemeinen Rechtfragen verstanden, die sich mit den folgenden Punkten befassen
- Pflichtangaben auf gewerblichen Internetseiten(z.B. Impressumspflicht),
- Pflichtangaben für Internetshops (z.B. Widerrufsbelehrungen, Preisangaben, etc.),
- Abmahnungen wegen falscher oder fehlender Angaben auf Internetseiten/in Internetshops.
Für Fragen in diesen Gebieten oder allen anderen Rechtsfragen zum Thema "Internetauftritt" stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!"
Bertolt Brecht
Kanzlei am Meßberg
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