Express-Scheidung: schnellere Scheidung bei kurzer Ehe
Seit der Reform des Rechts über den Versorgungsausgleich (Ausgleich der gegenseitigen Rentenanwartschaften) können kurze Ehen nun schneller und unkomplizierter geschieden werden. Bei einer Scheidung muss das Gericht von Amts wegen immer auch über den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften entscheiden. Hierzu wird ein kompliziertes und zeitaufwendiges Auskunfts- und Berechnungsverfahren durchgeführt, welches, je nach Lage des Einzalfalles, mehr als zwei Jahre dauern kann. Nach der neuen Gesetzeslage findet bei einer Ehedauer bis zu drei Jahren ein Versorgungsausgleich nur noch dann dann statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt, § 3 III VersAusglG. Scheidungen ohne Versorgungsausgleich könnten in weniger als sechs Wochen über die Bühne gehen, voraussgesetzt es besteht kein Streit über Unterhalt oder andere Scheidungsfolgen.
"Der größte Vertrauensbeweis unter den Menschen ist, dass sie sich voneinander beraten lassen."
(Francis Bacon, 1561-1626, engl. Staatsmann und Philosoph)
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