Kosten

Neben einem Höchstmaß an Engagement lege ich besonderen Wert auf Kostentransparenz. Fragen zu den Kosten meiner Tätigkeit beantworte ich Ihnen daher jederzeit gern.

Eine kostenlose Erstberatung wird von mir nicht angeboten.

Derartige Lockangebote entsprechen nicht meiner Auffassung von einer sachgerechten Berufsausübung. Das nach dem jeweiligen Zeitaufwand angemessene Honorar für die Beratung müsste nämlich zwangsläufig an anderer Stelle verdient werden. Hierdurch würde die Gefahr einer ausschließlich gebührenorientierten Beratung bzw. Interessenvertretungen geschaffen, weil ich ja zwingend darauf angewiesen wäre, auch nach der Erstberatung weiteres Geld mit dem Mandanten zu verdienen und zwar auch dann, wenn sämtliche Fragen im Rahmen einer ausführlichen Erstberatung optimal beantwortet werden können und eine weitergehende Vertretung oder gar eine gerichtliche Auseinandersetzung gar nicht notwendig wäre.

Die Höhe meines Honorars richtet sich nach der Art meiner Tätigkeit (Beratung, Vertragsgestaltung, Vertretung, Prozeßführung), dem Zeitaufwand, der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit für Sie und der Schwierigkeit der Materie. Eine Erstberatung (ca. 1 Std.) kostet

  • im Bereich Privatinsolvenz: € 250,00 (Verbraucherinsolvenz/Regelinsolvenz)
  • im Bereich Ehe u. Familienrecht (Ehevertrag/Trennung/Unterhalt/Scheidung): € 250,00
  • im Erbrecht : € 250,00
  • im Gesellschaftsrecht: € 300,00

Die genannten Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher MwSt..

Das Honorar umfasst eine detaillierte Besprechung Ihres Sachverhalts und die Beantwortung aller für Sie aktuell relevanten Fragen. Und selbstverständlich ist auch die eine oder andere Nachfrage per Telefon oder Email darin enthalten. Der Betrag wird in voller Höhe auf die anfallenden gesetzlichen Gebühren angerechnet, wenn Sie mich im Anschluss an die Erstberatung mit der Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.

Wenn ich Sie gegenüber Dritten außergerichtlich oder vor Gericht vertrete, richten sich die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für die genaue Höhe der Gebühren kommt es auf den Wert der Angelegenheit ("Streitwert" oder "Gegenstandswert") und die konkrete Tätigkeit des Rechtsanwalts (außergerichtliche Vertretung, Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren, Mitwirkung an einem Vergleich, etc.) an. Der Umfang der Tätigkeit - und damit die Höhe der Kosten - kann aber nicht immer bei der Übernahme des Mandates exakt vorhergesagt werden. Zu Beginn eines gerichtlichen Verfahrens kann naturgemäß nicht gesagt werden, ob es zu einem Urteil kommt, oder die Parteien sich im Laufe der Auseinandersetzung doch noch einigen und ein Vergleich geschlossen wird. Bei einer Scheidung ist der Gegenstandswert gesetzlich geregelt und berechnet sich nach dem 3-fachen moantlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten. Eine annähernde Einschätzung der entstehenden Kosten kann ich Ihnen aber jederzeit gern mitteilen. Bitte zögern Sie nicht, die Kosten meiner Tätigkeit vor Mandatserteilung zu erfragen.

"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!"
Bertolt Brecht

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Sicherheitsfrage: Wieviele Ohren hat ein Mensch?
Rechtsanwalt Stephan Bartels
Kanzlei am Meßberg
Meßberg 1, 20095 Hamburg

Telefon(0 40) 46 89 76 75
Fax(0 40) 46 89 76 76
eMailmail@rechtsanwalt-bartels.de
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