Schuldnerberatung / Insolvenz / Kosten
(alle Angaben inkl. ges. MwSt.)
Erstberatung
ca. 1,5 Stunden, einschl. späterer Nachfragen zur Beratung, wird auf Honorar für Schuldenbereinigung angerechnet
250,00 EUR (Verbraucherinsolvenz - angestellt/arbeitslos/Rentner)
300,00 EUR (Regelinsolvenz - aktuell selbständig/ehemals selbständig u. mehr als 19 Gläubiger)
Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch nach § 305 InsO
Grundpreis: 425,00 EUR
Preis je Gläubiger
1 bis 2 Gläubiger inkl.
3 bis 5 Gläubiger 55,00 EUR
6 bis 8 Gläubiger: 50,00 EUR
mehr als 8 Gläubiger nach Vereinbarung
Optional:
Vorbereitung der Antragsunterlagen für das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren: 235,00 EUR
Das Gesamthonorar kann nach Absprache in monatlichen Raten bezahlt werden.
Der Grundpreis für den Schuldenbereingungsversuch umfasst folgende Leistungen:
- Korrespondenz mit allen Gläubigern
- laufende Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt zu allen Forderungen und Beantwortung rechtlichen Fragen durch spezialisierten Anwalt
- Vergleichsversuch mit allen Gläubigern
- Unterstützung bei der Abwicklung des Vergleichs
- Scheitert der Vergleichsversuch: Ausführliches Abschlussgespräch zur Vorbereitung auf die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens + Übergabe der Bescheinigung nach § 305 InsO
Auf Wunsch bereiten wir zum Abschlussgespräch auch die für die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens erforderlichen Antragsformulare (Insolvenzantrag, Antrags auf Verfahrenskostenhilfe, Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung) für Sie vor. Hiefür fallen zusätzliche Kosten an (s.o.).
Hinweis: Bei mir melden sich immer wieder Mandanten, die mit Rechtsanwälten und anderen Schuldnerberatern in ihrer Not vollkommen überzogenen Honorarvereinbarungen abgeschlossen haben. Meist geschieht dies im Zusammenhang mit dem Wunsch des Schuldners eine Insolvenz unbedingt vermeiden zu wollen, oder weil die Schuldner es sehr eilig hatten und in großer Sorge waren. Dazu gibt es vom Berater dann meist einen ganzen Haufen an Prospektmaterial und mehrseitige Verträge, durch die der Schuldner sich dazu verpflichtet für einen Vergleich mit den Gläubigern an den Berater zu bezahlen. Kommt der Vergleich nicht zustande (weis meist schon im Voraus gesagt werden kann) können die bezahlten Raten vom Berater für dessen Honorarforderung einbehalten werden. Mein Rat: Vergleichen Sie Angebot und Preise auch bei der Wahl des Anwalts!
"Der größte Vertrauensbeweis unter den Menschen ist, dass sie sich voneinander beraten lassen."
(Francis Bacon, 1561-1626, engl. Staatsmann und Philosoph)
Kanzlei am Meßberg
Meßberg 1, 20095 Hamburg
Telefon | (0 40) 46 89 76 75 |
Fax | (0 40) 46 89 76 76 |
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