Neue Pfändungsgrenzen
ab 01.07.17 mehr vom Netto-Gehalt behalten - Auswirkungen auch für´s P-Konto
Ab 1. Juli 2017 gibt es neue Pfändungsfreigrenzen.
Damit steigt der unpfändbare Grundbetrag auf 1.133,80 €/Monat (bisher: 1.073,88 €). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 426,71 € (bisher: 404,16 €) für die erste und um jeweils weitere 237,73 € (bisher 225,17 €) für die zweite bis fünfte Person. Wieviel beim jeweiligen Nettoeinkommen genau pfändbar ist, ergibt sich aus der Pfändungstabelle.
Die neuen Pfändungsgrenzen haben auch Auswirkungen auf das P-Konto: Die Freibeträge steigen grds. automatisch, d.h. es müssen keine neuen Formulare ausgefüllt werden. Es sollte aber unbedingt kontrolliert werden, ob die Bank dies auch beachtet. Ab dem 01.07.17 beträgt der Grundfreibetrag 1.133,80 €. Bei bestehender Unterhaltspflicht für 1 Person beträgt der Freibetrag (mit entsprechender Bescheinigung) dann zum Beispiel 1.560,51 €. Das Kindergeld kommt noch hinzu.
"Der größte Vertrauensbeweis unter den Menschen ist, dass sie sich voneinander beraten lassen."
(Francis Bacon, 1561-1626, engl. Staatsmann und Philosoph)
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