Markenrecht

Die Wahl des richtigen Namens ist wesentlicher Bestandteil für den unternehmerischen Erfolg. Die einmal gewählte Bezeichnung sollte daher rechtzeitig vor dem Markteintritt geschützt werden. Dieser Schutz kann durch die Eintragung einer Wort-/Bild-Marke beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) erreicht werden. Aber Vorsicht: Das DPMA prüft nicht, ob bereits vorrangige Rechte von Dritten eingetragen worden sind. Sie sollten daher in jedem Fall vorab eine sogenannte Ählichkeitsrecherche durchführen. Anderenfalls laufen Sie Gefahr, dass Sie mit Ihrer Anmeldung ältere Markenrechte verletzen und wegen einer solchen Verletzung gegen Ihre Anmeldung rechtlich vorgegangen wird. Hierdurch können nicht unerhebliche Kosten entstehen.

 

Ich berate und vertrete Sie in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Marke, z.B wenn

 

  • Sie wissen möchten, ob Sie eine bestimmte Bezeichnung für Ihr Unternehmen verwenden dürfen und wie Sie diese Bezeichnung in Deutschland, Europa oder Weltweit schützen können,

 

  • Sie möchten, dass ich Ihre Marke in Deutschland, der EU oder Weltweit für Sie anmelde,

 

  • Dritte Ihre Marke verletzen und Sie dagegen vorgehen möchten.

 

Die Kosten für meine Tätigkeit betragen:

  • 150,00 EUR für eine umfassende Erstberatung zum Thema "Markenrecht"
  • 125,00 EUR für die Anmeldung einer deutschen Marke
  • 275,00 EUR für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke (EU)

 

Die genannten Beträge verstehen sich jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und beinhalten

  • Beurteilung der Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke
  • Erstellen eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses in bis zu 3 Klassen
  • Fertigung und Einreichung der elektronischen Anmeldung beim Markenamt
  • Führung der Standardkorrespondenz mit dem Markenamt
  • Prüfung und Weiterleitung der Empfangsbescheinigung des Markenamtes (für den Eingang der Anmeldung)
  • Übersendung der Markenurkunde

 

Bei den Markenämtern entstehen zusätzliche Gebühren ab 290,00 EUR (D-Marke, inkl. 3 Klassen). Die genauen Gebühren für die von Ihnen gewünschte Anmeldung können Sie gern vorab telefonisch oder per Email bei mir erfragen. Für eine unverbindliche Anfrage können Sie das "Anfrage-Formular" im linken Abschnitt dieser Seite verwenden.

 

 

 

"Der größte Vertrauensbeweis unter den Menschen ist, dass sie sich voneinander beraten lassen."
(Francis Bacon, 1561-1626, engl. Staatsmann und Philosoph)

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Sicherheitsfrage: Wieviele Ohren hat ein Mensch?
Rechtsanwalt Stephan Bartels
Kanzlei am Meßberg
Meßberg 1, 20095 Hamburg

Telefon(0 40) 46 89 76 75
Fax(0 40) 46 89 76 76
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