Schmerzensgeld für fehlerhafte Blondierung beim Friseur

Das Landgericht Coburg (Urteil vom 29.07.2009, Az.21 O 205/09; rechtskräftig) hat über die Höhe des Schmerzensgeldes nach einer fehlerhaften Blondierung entschieden. In Folge der Blondierung kam es zu einer Verätzungam Hinterkopf, wodurch eine 5 x 5 cm große kahle Stelle dauerhaft zurückgeblieben ist.

Die Klägerin ließ sich in einem Friseursalon die Haare blondieren. Dabei trug eine Mitarbeiterin des Friseursalons das Blondierungsmittel versehentlich auf die Kopfhaut der Klägerin auf. Dadurch wurde die Haut am Hinterkopf verätzt und verursachte auf dem Hinterkopf der Klägerin eine etwa 5 x 5 cm große kahle Stelle, an der keine Haare mehr wachsen. Der Friseursalon hat ein Schmerzensgeld von 5.000 € angeboten. Die Klägerin meinte, ihr stünde ein Schmerzensgeld von 20.000 € zu, da sie dauerhaft entstellt sei und sogar ihre Heiratschancen durch die Kahle Stelle gemindert seien. Die Beklagten vertraten die Auffassung, dass die Klägerin sich an der kahlen Stelle operativ Haare einpflanzen lassen könne.

Das LG Coburg sprach der Klägerin insgesamt 5.000 € Schmerzensgeld zu.

Maßgeblich hierfür waren die starken Schmerzen der Klägerin und dass sie vielfach einen Hautarzt aufsuchen musste. Das Gericht hat auch festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet sei, sich einer Haarimplantation zu unterziehen, da diese mit Risiken verbunden ist, die die Klägerin nicht eingehen muss. Somit, so dass Gericht, sei die kahle Stelle ein Dauerschaden. Das Gericht hat sich auch die Kopfhaut der Klägerin genau angeschaut und dabei festgestellt, dass die kahle Stelle nur dann zu erkennen ist, wenn man mit den Händen die Haare anhebt. Die Klägerin sei daher nicht entstellt. Eine Minderung der Heiratschancen erachtete das Gericht als äußerst fernliegend.

Das Gericht hielt im vorliegenden Fall ein Schmerzensgeld von 5.000 € für angemessen. Im Vergleich mit anderen Entscheidungen zu Haarverletzungen stellte das Gericht fest, dass nur in seltensten Fällen ein Schmerzensgeld von mehreren Tausend Euro zugesprochen wurde. In diesen Fällen hätten die Geschädigten wesentlich gravierendere Verletzungen und Folgeerscheinungen erlitten.

"Ich würde alles noch einmal so machen, wie ich es getan habe. Bis auf eine Ausnahme: Ich würde früher bessere Berater suchen."
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