Ratgeber zum Erbrecht
Der Pflichteilsrgänzungsanspruch
Schenkung des Erblassers erhöht auch nach 10 Jahren den Pflichtteil
Gemeinschaftliches Ehegattentestament
Trotz gemeinschaftlichem Testament kein Geld für die Ehefrau
Vererben aber richtig - das Risiko durch laienhafter Formulierungen im Testament
Ein anschaulicher Fall aus der Praxis
"Ich würde alles noch einmal so machen, wie ich es getan habe. Bis auf eine Ausnahme: Ich würde früher bessere Berater suchen."
Aristoteles Onassis
Rechtsanwalt Stephan Bartels
Kanzlei am Meßberg
Meßberg 1, 20095 Hamburg
Kanzlei am Meßberg
Meßberg 1, 20095 Hamburg
Telefon | (0 40) 46 89 76 75 |
Fax | (0 40) 46 89 76 76 |
mail@rechtsanwalt-bartels.de |