Eigenbedarfskündigung auch für Wohnbedarf der Nichte zulässig
Mit Urteil vom 27.01.2010 hat der BGH (VIII ZR 159/09) entschieden, dass die Eigenbedarfskündigung wegen des Wohnbedarfs einer Nichte des Vermieters wirksam ist. Auch die Nichte des Wohniungeigentümers, so der BGH, sei als Familienangehörige i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB anzusehen, mit der Folge, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auf den Wohnbedar der Nichte gestütz werden kann. Zur Argumentation hat der BGH ausgeführt, dass nicht nur die Geschwister des Vermieters, sondern auch deren Kinder noch so eng mit dem Vermieter verwandt sind, dass es nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung zum Vermieter besteht.
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